Das ist die BBU

Das ist die BBU

Wenn Sie hilfsbedürftig sind (das bedeutet, dass sie kein Geld haben), ist die BBU für Ihre Unterbringung, Ihre Versorgung und Ihre Betreuung in einer Bundesbetreuungseinrichtung zuständig. Außerdem bietet die BBU Rechtsberatung im Asylverfahren an. Wenn Sie wieder nach Hause zurückkehren möchten, können Sie die BBU Rückkehrberatung aufsuchen.

Die BBU Rechtsberatung

Die BBU bietet vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, sowie vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVwG) in folgenden Verfahren Rechtsberatung und Rechtsvertretung an:

  • Antrag auf internationalen Schutz (Zu- bzw. Aberkennungsverfahren)
  • Aufenthaltsbeendende Maßnahmen (Rückkehrentscheidung, Einreiseverbot, Ausweisung und Aufenthaltsverbot)
  • Schubhaft

Erkundigen Sie sich entweder in Ihrer Unterkunft oder im Internet unter diesem Link, wie Sie die Rechtsberatung kontaktieren können.

Die BBU Rückkehrberatung

Wenn Sie wieder nach Hause zurück möchten, hilft Ihnen die BBU auch. Unsere Berater*innen informieren Sie über Möglichkeiten der Heimreise, über Hilfe in Ihrem Heimatland und unterstützen Sie bei allen notwendigen organisatorischen Dingen.

Erkundigen Sie sich entweder in Ihrer Unterkunft oder im Internet unter diesem Link, wie Sie die Rückkehrberatung kontaktieren können.

Die BBU Grundversorgung

In der BBU Grundversorgung erhalten Sie eine Unterkunft in einer Bundesbetreuungseinrichtung (BBE) und folgende Leistungen:

  • Unterbringung inkl. Verpflegung
  • Krankenversorgung
  • Taschengeld, teilweise abhängig davon, dass Sie an freiwilligen Hilfstätigkeiten teilnehmen und die Grundregelkurse der BBU besuchen
  • Kleidung im Wert von max. € 150,- pro Jahr (keine Barauszahlung)
  • Schulbedarfe im Wert von max. € 200,- pro Jahr und schulpflichtigem Kind (keine Barauszahlung)

Sie können den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der BBU vertrauen, sie helfen Ihnen.

Das BBU Logo

 

 

Wenn Sie dieses Logo sehen, sind Sie in einer Betreuungsstelle oder einer Beratungsstelle der BBU. Die BBU gehört zum Staat Österreich.

 

Was die BBU nicht macht

Die BBU entscheidet NICHT über Ihren Asylantrag, Antrag auf Familienzusammenführung oder über einen Antrag, zu Ihrer Familie in einem anderen EU-Land zu reisen. Das macht das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl. Sie haben das Recht, sich über die Entscheidung des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl zu beschweren. Dann entscheidet ein Gericht, das Bundesverwaltungsgericht. Informationen zu Ihrem Asylverfahren finden Sie hier: Das Asylverfahren.

Die BBU entscheidet nicht, wann Sie einen Transfer in eine Unterkunft der Landesgrundversorgung bekommen und in welchem Bundesland Sie aufgenommen werden. Dies entscheiden die Landesgrundversorgungsstellen, die nicht zur BBU gehören.

Wenn Sie eine Frage oder ein Problem haben und Ihnen die Mitarbeitenden nicht helfen, sagen Sie es uns. Sie können zu einer anderen Mitarbeiterin, einem anderen Mitarbeiter oder zum Infopoint gehen, einen Feedbackbogen ausfüllen oder eine E-Mail schreiben an: feedback.grundversorgung@bbu.gv.at oder ombudsstelle.rechtsberatung@bbu.gv.at.

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