Weil uns Menschenrechte und Menschenwürde wichtig sind, dürfen Schutzsuchende auf der Flucht darauf vertrauen, dass wir sie professionell beraten, begleiten und unterstützen. So arbeiten wir als kompetentes Team interdisziplinär und wertschätzend zusammen.
Um qualitätsvolles und unabhängiges Arbeiten innerhalb der BBU sicherstellen zu können, wurde ein Qualitätsbeirat, bestehend aus acht Expertinnen und Experten etabliert. Die Mitglieder wurden von unterschiedlichen Organisationen nominiert (z.B. UNHCR, Ludwig Boltzmann Institut, Österr. Rechtsanwaltskammertag, etc.) und zeichnen sich durch ihre fachliche Expertise und das ihnen entgegengebrachte Vertrauen aus. Unter anderem steht der Qualitätsbeirat sowohl der Geschäftsführung der BBU als auch der Geschäftsbereichsleitung Rechtsberatung sowie dem Bund verantwortungsvoll in beratender und empfehlender Funktion zur Seite. Durch die Zusammenarbeit mit dem Qualitätsbeirat werden einheitliche und transparente Ausbildungs- und Qualitätsstandards in der Rechtsberatung der BBU etabliert: Bei der Erstellung des jährlichen Ausbildungsprogrammes kommt dem Beirat eine wesentliche Rolle zu.
Vereinigung der österreichischen Richterinnen und Richter (RIV) | Mag.a Sabine Matejka (Vorsitzende) |
Hoher Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR) | Mag.a Birgit Einzenberger (Stv. Vorsitzende) |
Bundesministerium für Inneres (BMI) & Bundesministerium für Justiz (BMJ) | Univ.-Prof. Dr. Franz Merli |
Bundesministerium für Inneres (BMI) | Univ.-Prof. Dr. Rudolf Feik |
Österreichisches Institut für Menschenrechte | Univ.-Prof. Dr. Reinhard Klaushofer |
Bundesministerium für Justiz (BMJ) | RA Mag. Clemens Lahner |
Ludwig Boltzmann Institut für Grund- und Menschenrechte (LBI-GMR) | Dr. Adel-Naim Reyhani |
Österreichischer Rechtsanwaltskammertag (ÖRAK) | RA Mag. Michael Schuszter |
Die BBU ist im Sinne des Bundes Public Corporate Governance Kodex dazu verpflichtet, jährlich einen Corporate Governance Bericht zu veröffentlichen. Ziel des Kodex ist es, die Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Unternehmensführung sowie die Rolle des Bundes und der Unternehmen des Bundes als Anteilseigner klarer zu fassen.
Im Bericht wird unter anderem die Arbeitsweise der Geschäftsführung sowie des Aufsichtsrates erläutert: Die Geschäftsführung hat beispielsweise jährlich für das folgende Jahr und darüber hinaus für mindestens drei darauffolgende Kalenderjahre einen Vorhabensbericht inklusive Finanz-, Kosten- und Personalplan unter Beachtung der Grundsätze der Wirkungsorientierung zu erstellen. Weiters ist im Bericht verankert, welche Geschäftsfälle einer Genehmigung des Aufsichtsrats der BBU bedürfen, wie sich die Arbeitsweise und die Aufgaben des Aufsichtsratsausschusses gestalten, usw. Unten stehend finden Sie die Corporate Governance Berichte der vergangenen Jahre.
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