Jede Person, die um Asyl in Österreich bittet (oder auch „einen Asylantrag stellt“), kommt an einen sicheren Ort. Wenn Sie nicht über eigenes Geld verfügen, kommen Sie in eine Betreuungseinrichtung. Das ist ein organisiertes Quartier, in dem Sie ein Zimmer mit anderen Personen, Essen, Kleidung und medizinische Betreuung erhalten. |
INFORMATIONEN FÜR JUGENDLICHE UNTER 18 JAHREN |
Bist du jünger als 18 Jahre und ohne Eltern nach Österreich gekommen? Dann kommst du zuerst in die Betreuungseinrichtung in Traiskirchen im Bundesland Niederösterreich. |
In allen Betreuungseinrichtungen empfangen Sie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Mitarbeitenden fragen Sie „Sind Sie hungrig?“ oder „Brauchen Sie Kleidung?“. Sie fragen auch nach Ihrem Namen, Ihrem Alter und anderen wichtigen Informationen. Sie bekommen ein Zimmer in einem Haus mit anderen Personen, die auch in Österreich einen Asylantrag gestellt haben.
Nach Ihrer Ankunft erhalten Sie eine Verfahrenskarte. Ihre Verfahrenskarte ist wichtig. Sie müssen Ihre Verfahrenskarte IMMER bei Ihnen haben. Wenn die Polizei danach fragt, zeigen Sie bitte Ihre Karte.
Es gibt zwei Arten von Verfahrenskarten:
Zuerst bekommen Sie die grüne Karte:
Das bedeutet, dass das Zulassungsverfahren beginnt (Das Zulassungsverfahren ist ein Teil des Asylverfahrens, nähere Informationen zum Asylverfahren finden Sie hier). Sie dürfen die Betreuungseinrichtung verlassen, aber Sie müssen die Vorgaben der Hausordnung beachten (z.B. spätestens um 22:00 Uhr wieder zurück in der Betreuungseinrichtung sein). Mit der grünen Verfahrenskarte dürfen Sie in Österreich nicht frei reisen, das nennt man Gebietsbeschränkung. Fragen Sie in Ihrer Betreuungseinrichtung, wie weit Sie mit Ihrer grünen Karte weggehen dürfen.
Wenn das Zulassungsverfahren positiv beendet wird, bekommen Sie eine weiße Karte: Sie bekommen einen neuen Wohnplatz. Vielleicht kommen Sie in einen anderen Teil von Österreich, in ein anderes Bundesland. Manchmal braucht es Zeit, bis ein Platz frei ist. Wenn Sie enge Angehörige in einem speziellen Bundesland haben, wird dies nach Möglichkeit berücksichtigt. Wichtig: die BBU GmbH entscheidet nicht, in welchem Bundesland Sie einen Platz bekommen und kann diese Entscheidung auch nicht beeinflussen.
INFORMATIONEN FÜR JUGENDLICHE UNTER 18 JAHREN |
Du kannst die Rechtsberatung immer um Rat fragen. Schreib dir die Telefonnummer der Person, die für dich zuständig ist, auf. |
Wie lange Sie in einer Betreuungseinrichtung der BBU bleiben, hängt von Ihrem Asylverfahren ab.
Zuerst prüft das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, ob Ihr Asylantrag in Österreich entschieden wird (=Zulassungsverfahren). Wenn Sie kein eigenes Geld haben, sind Sie währenddessen in einer Betreuungseinrichtung der BBU untergebracht.
INFORMATIONEN FÜR JUGENDLICHE UNTER 18 JAHREN |
Vielleicht kannst du zu Deiner Familie in ein anderes Land ziehen. Wenn Österreich für deinen Asylantrag zuständig ist, kommst du in eine andere Unterkunft, in der sich wieder Expertinnen und Experten um dich kümmern. Manche Kinder und Jugendliche bleiben länger bei der BBU. |
Wenn Sie sofort zu Verwandten oder Freunden ziehen und dort dauerhaft wohnen möchten, können Sie „privat verziehen“ (= ein so genannter „Privatverzug“). Das bedeutet, dass Sie privat wohnen, aber gleichzeitig auf alle Leistungen aus der Grundversorgung verzichten (also z.B. auch auf die Krankenversicherung). Wenn Sie nicht auf die Leistungen der Grundversorgung verzichten möchten, müssen Sie die Zustimmung des Bundeslandes abwarten, bevor Sie in Ihre private Unterkunft ziehen können. Wenden Sie sich an den Infopoint in Ihrer Betreuungseinrichtung, um weitere Informationen zu erhalten.