Warum dürfen Journalist*innen nicht in unsere Betreuungseinrichtungen?

Die ORF-Reportage „betrifft: uns. Traiskirchen – Ein Flüchtlingsheim und seine Nachbarn“ geht Tara Giahi Frage nach, wie die Traiskirchner*innen die größten Betreuungseinrichtung Österreichs erleben. Sie hat mit den Menschen aus der unmittelbaren Nachbarschaft gesprochen, aber auch mit unseren Klient*innen. Wir freuen uns, dass der ORF dieses Thema aufgegriffen hat und dürfen in diesem Zusammenhang noch einmal erklären, warum Journalist*innen und Privatpersonen nicht in unsere Betreuungseinrichtungen dürfen. 

Der Zutritt ist per Verordnung verboten und damit rechtlich nicht erlaubt. Unsere Betreuungseinrichtungen sind der erste Zufluchtsort für geflüchtete Kinder, alleinreisende Jugendliche, Frauen und Männer, die ein Recht auf Privatsphäre haben. Unter diesen Klient*innen gibt es immer wieder Personen, die von Menschenhandel, Folter und Gewalt betroffen waren. Um sie und auch unsere Mitarbeiter*innen zu schützen, ist der Zutritt auch für Journalist*innen, egal, um welches Medium es geht, nicht erlaubt.

Regelmäßig besuchen Einrichtungen Kooperationspartnerinnen, wie UNICEF, Fairness Asyl (Garten der Begegnung), Sportunion, Verein Neuer Start, Rote Nasen, UNDINE Migrantinnenberatung, AFYA, Diakonie Flüchtlingsdienst Salzburg u. v. m. Sie bieten Workshops oder spezielle Programme für unsere Klient*innen an.

Die BBU wird sich immer für das Wohl der Klient*innen einsetzen, genauso aber immer auch dafür, dass unseren Mitarbeiter*innen der Respekt und die Wertschätzung entgegengebracht wird, den sie sich mit ihrer Arbeit und ihrem Engagement verdienen. 

Credit: Zafar SHAYAN, feel image

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