Erfreut reagiert die Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen (BBU) GmbH über die heutige Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs.
BBU Geschäftsführer und Flüchtlingskoordinator Mag. Andreas Achrainer: „Die Rechtsberatung für geflüchtete Menschen bleibt ein integraler Bestandteil der BBU, die Kolleginnen und Kollegen werden weiterhin mit viel Herz und Engagement für unsere Klient*innen arbeiten. In den vergangenen drei Jahren ist es Geschäftsbereichsleiter Stephan Klammer und mir nicht nur gelungen, die juristische Qualität der Beratung anzuheben, wir haben auch BBU-intern die Unabhängigkeit und Weisungsfreiheit der Rechtsberater*innen außerhalb jedes Zweifels gestellt. Wir begrüßen daher das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs, wonach die Unabhängigkeit nun auch auf gesetzlicher Ebene stärker abgesichert werden soll.“
Gesetzesänderung soll rasch erfolgen
Geschäftsführer Andreas Achrainer bietet der Politik dabei seine Unterstützung an: „Für meine Mitarbeiter*innen und für die geflüchteten Menschen in Österreich ist es jetzt wichtig, möglichst schnell eine dauerhafte Lösung zu erarbeiten. Ich möchte der Politik unsere, vom VfGH anerkannte Expertise anbieten, damit wir gemeinsam die notwendige Gesetzesänderung schnellstmöglich unter Dach und Fach bringen können.“
Eingliederung der Rechtsberatung in die BBU bestätigt
Hintergrund: Der Verfassungsgerichtshof hatte bereits Ende 2022 ein Prüfungsverfahren darüber begonnen, ob die Unabhängigkeit der Rechtsberatung für geflüchtete Menschen innerhalb der BBU dauerhaft gewährleistet ist. Im Ergebnis wurde nun die Eingliederung der Rechtsberatung in die BBU bestätigt und eine stärkere gesetzliche Absicherung der Weisungsfreiheit der Berater*innen verlangt.
Fotos: feel image / Matern