Personen, die einen Antrag auf internationalen Schutz gestellt haben und deren Verfahren beim Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl anhängig ist, haben ab 12.6.2026 Anspruch auf Rechtsauskunft im Verfahren auf internationalen Schutz.
Im Rahmen der Rechtsauskunft erhalten Antragsteller*innen Informationen über den Verfahrensablauf sowie zu ihren Rechten und Pflichten im Verfahren. Sie werden im Zugang zum Asylverfahren unterstützt und in die Lage versetzt, fundierte Entscheidungen in ihrem Verfahren zu treffen sowie ihre Mitwirkungspflichten zeitgerecht erfüllen zu können.
Die Rechtsauskunft orientiert sich am EUAA-Leitfaden zur Durchführung der Rechtsauskunft in der EU. Sie umfasst die Vermittlung allgemeiner Informationen in Gruppenformaten in einfacher Sprache, ergänzt um die Möglichkeit kurzer individueller Gespräche.
Um die Rechtsauskunft in Anspruch nehmen zu können, muss ein Ersuchen über ein Online-Formular auf www.asyluminaustria.at (ab 12.06.2026) an das BFA gerichtet werden.
Personen, die ein Ersuchen auf Rechtsauskunft gestellt haben und Teil der Zielgruppe sind, werden von der BBU GmbH kontaktiert und zu einem Termin eingeladen.
Die Auskunft über den Verfahrensablauf sowie die Rechte und Pflichten im Verfahren wird zunächst in einem Gruppentermin erteilt. Bei Bedarf besteht im Anschluss die Möglichkeit für kurze individuelle Gespräche.
Die Gruppenzusammensetzung orientiert sich an der jeweiligen Verfahrensart sowie der Sprache der Antragsteller*innen.
Die Termine finden mit Dolmetschunterstützung statt.
Inhalte der Rechtsauskunft:
Das Ersuchen auf Rechtsauskunft kann unmittelbar nach der Registrierung des Antrags auf internationalen Schutz oder jederzeit während des anhängigen Verfahrens vor dem BFA gestellt werden.