Das Wohl des Kindes hat Vorrang. Um es sicherzustellen, werden unsere Kolleg*innen regelmäßig geschult. So erfahren sie, wie sie Kinder und ihre Rechte umfassend schützen können.
Beim Thema Kinderrechte denken wir meist an das Verbot physischer Gewalt. Dabei umfassen die Kinderrechte vielmehr, wie ein Beispiel von Sara S., Fachkraft in der Flüchtlingsbetreuung in der Betreuungseinrichtung Traiskirchen, verdeutlicht: „Wenn ich bemerke, dass beispielsweise eine 12- oder 13-jährige Tochter den gesamten Nachmittag das Baby betreut, suche ich das Gespräch mit den Eltern. Ich erkläre ihnen, dass die Betreuung der Geschwister nicht die Hauptaufgabe des Kindes ist. Sie darf helfen, wenn sie möchte, aber sie soll auch an den Aktivitäten teilnehmen, die vom Team der Tagesstruktur für die Kinder organisiert werden.“
Sara war eine von zehn Teilnehmer*innen, die in einer Schulung die Grundlagen im Bereich Kinderschutz kennenlernte. Mit internen und externen Expert*innen sowie im engen Austausch miteinander beschäftigten sich die Kolleg*innen mit unterschiedlichen Fragen.
Einige Schulungsmodule wurden in Kooperation mit der Möwe Akademie durchgeführt. Sara hat von den praxisnahen Inhalten profitiert: „Geflüchtete Kinder sind besonders vulnerabel, daher ist es unsere Pflicht, Risiken frühzeitig zu erkennen, professionell zu handeln und Schutzmaßnahmen umzusetzen. Die Weiterbildung hat meine Handlungskompetenz gestärkt und gibt mir Sicherheit im Umgang mit sensiblen Situationen. Ich kann nun besser einschätzen, wann und wie ich die Kinder- und Jugendhilfe einbeziehen muss und wie ich Kinder aktiv beteilige und unterstütze.“
Kinderschutz ist uns wichtig. Daher gibt es das BBU-Kinderschutzkonzept. Damit verpflichtet sich die BBU zum Schutz aller Kinder und Jugendlichen in ihrer Betreuung und Beratung.
*𝘞𝘪𝘳 𝘯𝘦𝘩𝘮𝘦𝘯 𝘒𝘪𝘯𝘥𝘦𝘳- 𝘶𝘯𝘥 𝘑𝘶𝘨𝘦𝘯𝘥𝘴𝘤𝘩𝘶𝘵𝘻 𝘦𝘳𝘯𝘴𝘵. 𝘋𝘦𝘴𝘩𝘢𝘭𝘣 𝘻𝘦𝘪𝘨𝘦𝘯 𝘸𝘪𝘳 𝘬𝘦𝘪𝘯𝘦 𝘦𝘳𝘬𝘦𝘯𝘯𝘣𝘢𝘳𝘦𝘯 𝘎𝘦𝘴𝘪𝘤𝘩𝘵𝘦𝘳 𝘷𝘰𝘯 𝘒𝘪𝘯𝘥𝘦𝘳𝘯, 𝘥𝘪𝘦 𝘸𝘪𝘳 𝘣𝘦𝘵𝘳𝘦𝘶𝘦𝘯. 𝘞𝘪𝘳 𝘷𝘦𝘳𝘸𝘦𝘯𝘥𝘦𝘯 𝘥𝘢𝘧ü𝘳 𝘒𝘐-𝘓ö𝘴𝘶𝘯𝘨𝘦𝘯. 𝘚𝘪𝘦 𝘮𝘢𝘤𝘩𝘦𝘯 𝘎𝘦𝘴𝘪𝘤𝘩𝘵𝘦𝘳 𝘶𝘯𝘬𝘦𝘯𝘯𝘵𝘭𝘪𝘤𝘩, 𝘥𝘪𝘦 𝘌𝘪𝘯𝘥𝘳ü𝘤𝘬𝘦 𝘣𝘭𝘦𝘪𝘣𝘦𝘯 𝘢𝘣𝘦𝘳 𝘦𝘤𝘩𝘵 – 𝘶𝘯𝘥 𝘥𝘪𝘦 𝘗𝘳𝘪𝘷𝘢𝘵𝘴𝘱𝘩ä𝘳𝘦 𝘥𝘦𝘳 𝘒𝘪𝘯𝘥𝘦𝘳 𝘶𝘯𝘥 𝘑𝘶𝘨𝘦𝘯𝘥𝘭𝘪𝘤𝘩𝘦𝘯 𝘨𝘦𝘴𝘤𝘩ü𝘵𝘻𝘵.