So können Sie unterstützen
Niemand kann momentan abschätzen, wie viele Menschen durch den russischen Angriff auf die Ukraine in Österreich Zuflucht suchen werden. Die BBU trifft aber in enger Abstimmung mit dem Innenministerium, sowie mit den Bundesländern und Organisationen der Zivilgesellschaft Vorkehrungen, um Notfallkapazitäten für Menschen aus der Ukraine zu schaffen. Darüber hinaus prüfen wir derzeit auch Maßnahmen, mit denen wir die unmittelbaren Nachbarstaaten der Ukraine im Rahmen der Nachbarschaftshilfe bei der Versorgung von Flüchtlingen aus der Ukraine unterstützen können.
Gleichzeitig nehmen wir wahr, dass es große Signale der Bereitschaft für Nachbarschaftshilfe in der österreichischen Bevölkerung gibt. In enger Abstimmung mit dem Innenministerium und den Bundesländern kümmern wir uns deshalb um die Registrierung von Quartierangeboten aus der Zivilgesellschaft. Wenn Sie also über eine leerstehende Immobilie bzw. Räumlichkeiten verfügen und diese kurzfristig für aus der Ukraine geflüchtete Personen zur Verfügung stellen möchten, füllen Sie bitte unten stehendes Formular aus.
Für den Bereich der Nachbarschaftshilfe und somit für die Betreuung von hilfs- und schutzbedürftigen ukrainischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern werden wir gemeinsam auch diese schwierige und humanitär dringend gebotene Aufgabe meistern.
Bundesland | Anschrift |
Burgenland | Europaplatz 1
7000 Eisenstadt 02682 600-0 |
Kärnten | Hasnerstraße 8
9020 Klagenfurt am Wörthersee 050 536 – 33007 |
Niederösterreich | Landhausplatz 1, Haus 17a
3109 St. Pölten post.ivw2fluechtlingshilfe@noel.gv.at 02742 9005 – 15672 |
Oberösterreich | Bahnhofplatz 1
4021 Linz 0732 77 20 – 152 21 |
Salzburg | Fanny-von-Lehnertstraße 1
5020 Salzburg grundversorgung@salzburg.gv.at 0662 8042 – 5602 |
Steiermark | Burggasse 11
8010 Graz 0316 877 – 5458 |
Tirol | Eduard Wallnöfer Platz 3 (Land) /
Sterzinger Str. 1 (Tiroler Soziale Dienste) 6020 Innsbruck Land Tirol: 0512 508 2592 Tiroler Soziale Dienste: 0512 21 440 |
Vorarlberg | Landhaus
6900 Bregenz 05574 511 24105 |
Wien | Guglgasse 7-9
1030 Wien 01 24 5 24 |
Die Leistungsgewährung aus dem Titel der Grundversorgung, wie die Bereitstellung von Unterbringungsplätzen, Verpflegung, Sicherung der Krankenversorgung etc., erfolgt auf Grundlage der Grundversorgungsvereinbarung gemäß Art. 15a B-VG (Bund-Länder, kurz: GVV).
Eine Unterbringung im Rahmen der Grundversorgung kann in organisierten Quartieren die seitens der Grundversorgungsstellen (Bund oder Land) gewährt werden oder im Rahmen einer Privatunterbringung erfolgen; im Rahmen dessen gelangen insbesondere folgende Leistungen und die zugehörigen Kostenhöchstsätze zur Anwendung. Hinweis: In den jeweiligen Bundesländern können mitunter abweichende Regelungen/Beträge zur Anwendung kommen:
Beispiel: eine 4-köpfige Familie (2 Erwachsene, 2 minderjährige Kinder) erhält pro Monat bis zu EUR 930,– aus der Grundversorgung (davon EUR 300,– für Miete und EUR 630,– für Verpflegung)
Die Gesamtkosten der Grundversorgung werden zwischen Bund und Ländern im Verhältnis 60:40 geteilt. Für weitere Fragen richten Sie sich bitte an die Grundversorgungsstelle Ihres Bundeslandes. Die Kontaktdaten finden Sie oben.
Voraussetzung ist die Registrierung bei einer der Erfassungsstellen der Landespolizeidirektionen.
Die BBU GmbH hat leider derzeit keine Möglichkeit einer direkten Mitarbeit von freiwilligen Helfer*innen. Wir möchten Ihnen jedoch anraten, mit sogenannten Blaulichtorganisationen (Rotes Kreuz, Arbeitersamariterbund u.a.) oder mit NGO’s (Caritas, Diakonie, Volkshilfe u.a.) Kontakt aufzunehmen, zumal diese Organisationen häufig mit ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen arbeiten oder mit zivilgesellschaftlichen Initiativen kooperieren.
Wir, die Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen, möchten uns bei den vielen Menschen für Ihre Solidarität und Hilfsbereitschaft im Zusammenhang mit der Flucht von Menschen aus dem Kriegsgebiet der Ukraine sehr herzlich bedanken!
Bitte fahren Sie nicht einfach los! Jede Überstellung nach Österreich muss koordiniert stattfinden, melden Sie uns Ihr Vorhaben bitte. Dazu ist eine Mailadresse bei der BBU eingerichtet:
quartieranfrage-eigentransporte@bbu.gv.at
Sie erhalten innerhalb von 48 Stunden eine Rückmeldung!
Wir klären dann zwischen Ihnen, der Landesgrundversorgungsstelle und innerhalb der BBU wohin die Personen und wann gebracht werden können.
Liegen alle Voraussetzungen vor, bekommen Sie ein „Ticket“ per Mail. Nur damit können Sie dann Quartiere der Grundversorgung (Bund und Land) anfahren.
Vielen Dank für Ihre Kooperation!
Aufgrund der aktuellen Situation in der Ukraine nehmen wir neben Asylwerber*innen auch Schutzsuchende aus der Ukraine auf. Wenn Sie unsere Betreuungseinrichtungen mit Sachspenden unterstützen möchten, bitten wir um Kontaktaufnahme per E-Mail an grundversorgung@bbu.gv.at, um die weitere Koordinierung gestalten zu können. Bitte teilen Sie uns in Ihrer E-Mail mit, in welchem Bundesland Sie eine Spende abgeben möchten und um welche Art von Spenden es sich handelt.
Derzeit ist die Abgabe von Sachspenden nur an folgenden Standorten möglich:
Folgendes wird benötigt:
Wichtige Hinweise:
Medikamente, Lebensmittel jeglicher Art und leicht entzündliche Gegenstände (wie z.B. Kerzen) können nicht angenommen werden. Derzeit kann darüber hinaus keine Kleidung an anderen Standorten entgegengenommen werden. Ebenso möchten wir aus rechtlichen Gründen darauf hinweisen, dass keine Geldspenden angenommen werden können.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Humanitäre Rückkehr in die Herkunftsländer: Die BBU und IOM unterstützen geflüchtete Drittstaatsangehörige
Aufgrund der dramatischen Entwicklungen in der Ukraine verlassen nach wie vor viele Menschen das Land. Unter ihnen sind auch zahlreiche Drittstaatsangehörige, also Menschen, die in die Ukraine gekommen sind um dort beispielsweise zu arbeiten oder zu studieren.
Auch sie wurden gezwungen, die Ukraine so rasch wie möglich zu verlassen und wollen nach ihrer Ankunft in Österreich oftmals schnell in ihre Herkunftsländer zurückkehren.
Gemeinsam mit der Internationalen Organisation für Migration (IOM) unterstützt die BBU aus der Ukraine geflüchtete Drittstaatsangehörige bei der Weiterreise in ihre Herkunftsländer.
In ihren Beratungsstellen informiert die BBU über die Möglichkeiten der unterstützten humanitären Rückkehr. Gemeinsam mit IOM klären wir unter anderem die Voraussetzungen zur Einreise im Herkunftsland und unterstützen bei der Vorbereitung der Weiterreise.
Alle Informationen für Menschen aus der Ukraine finden Sie unter folgendem Link auf Englisch, Ukrainisch und Russisch.