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Rückkehrberatung

Freiwillige Rückkehr nach Syrien – was bedeutet das?

Die Lage in Syrien ist fragil. Nach Jahren des Krieges ist die Sicherheitslage nach wie vor schwierig. Das Gesundheitswesen ist schlecht ausgebaut, das Energienetz oft überlastet, in manchen Regionen ist Trinkwasser knapp.
Freiwillig in dieses Land zurückzukehren, ist nicht einfach. Und dennoch entscheiden sich Menschen dafür, das tun auch Syrer*innen, die in Österreich leben.

Die Ursachen sind unterschiedlich: familiäre Gründe, finanzielle Schwierigkeiten, der Wunsch, in die Heimat zurückzukehren, mangelnde Jobchancen in Österreich oder ein negativer Asylbescheid können ausschlaggebend sein. Wie ist die Lage vor Ort? Haben meine Kinder hier eine Zukunft? Mein Haus ist zerstört, wo kann ich leben? All das sind reale Fragen. Die Menschen stehen meist mit ihren Familien und Bekannten in Kontakt, die ihnen die Lage schildern.

Über die tatsächliche Lage in Syrien und in den Heimatregionen der Menschen können unsere Rückkehrberater*innen keine genaue Auskunft erteilen. Zu komplex, zu unterschiedlich und gebietsspezifisch ist die Lage vor Ort. Sie informieren aber über die Möglichkeit einer freiwilligen unterstützten Rückkehr und erklären genau, was das bedeutet.

RKS-Geschäftsbereichsleiter Michael Hajek

Michael Hajek

RKS-Geschäftsbereichsleiter Michael Hajek

„Ob die Person diese in Anspruch nimmt, bleibt ihre eigene, freiwillige Entscheidung. Die Rückkehrberater*innen drängen nicht dazu und überreden nicht, aber sie beraten. Und das ist wichtig.“

Die Rückkehrberater*innen machen beispielsweise Klient*innen mit einer rechtskräftigen Ausreisepflicht darauf aufmerksam, dass die freiwillige Rückkehr eine Alternative zu einer Abschiebung ist. Diese erfolgt unangekündigt und unter Polizeischutz. Die freiwillige Rückkehr wiederum wird vom BBU-Rückkehrbüro und mit Unterstützung der Rückkehrberater*innen organisiert.
Die Rückkehrberater*innen helfen bei der Ausstellung der Formulare. Für die Organisation der Reise sind Kolleg*innen des Rückkehrbüros unter anderem mit Botschaften in Kontakt, die Begleitung zum Flughafen wird über das BBU-Servicebüro abgewickelt. Die Berater*innen weisen darauf hin, dass Dokumente wie die Asylberechtigungskarte, der Fremdenpass oder der Konventionspass (Reiseausweis für Flüchtlinge) bei einer Rückkehr zurückgegeben werden müssen.

Für Menschen aus Syrien läuft derzeit eine Sonderaktion des BMI:

  • Syrer*innen im laufenden Verfahren bzw. mit subsidiärem Schutz (sofern sie Grundversorgung beziehen) erhalten bis zu 3.000 Euro.
  • Syrer*innen mit einer Ausreiseverpflichtung, Asylstatus oder einem anderen Aufenthaltsrecht erhalten bis zu 1.500 Euro

Das Geld ist als finanzielle Starthilfe gedacht. Auch darüber informieren die Rückkehrberater*innen bei ihren Beratungsgesprächen. Sie klären auf, wo, wann und wie es übergeben wird.

Auch in Syrien selbst gibt es für Zurückgekehrte Unterstützung über Reintegrationsprogramme. Das läuft über Organisationen vor Ort. Sie werden von FRONTEX und der EU finanziert und stehen mit den Regierungen der Mitgliedsländer in Kontakt.
Die Rückkehrberater*innen geben den Menschen über diese Möglichkeit Auskunft. Sie stellen aber auch klar, dass diese Unterstützung nicht garantiert ist. Die Bewilligung erfolgt ausschließlich über das BFA. Das heißt, nicht alle Personen werden in das Reintegrationsprogramm aufgenommen.

Unsere Rückkehrberater*innen können aber den Antrag auf Bewilligung eines Reintegrationsprogramms vor Ort an das BFA stellen. Dabei weisen sie darauf hin, dass es keine garantierte Zusage gibt.

Wird eine Rückkehrhilfe bewilligt, geht damit die Aberkennung des Aufenthaltsstauts per Erlass einher. Diese erfolgt bis zu drei Monate später. Die Bewilligung der Reintegrationshilfe erfolgt erst mit diesem Erlass. Viele Syrer*innen wollen zurückkehren, bevor sie den Erlass erhalten. Die Klient*innen legen den Termin fest, die Rückkehrberater*innen versuchen ihn soweit wie möglich (je nach Abflugzeigen usw.) zu erfüllen.

Sucht die Person gleich nach Ankunft den Reintegrationsanbieter vor Ort auf, scheint sie dort noch nicht im Programm auf, weil die Zusage der Behörde fehlt. Erst wenn sie den Aberkennungserlass und die Zusage zum Programm hat, scheint sie auch im System auf.

Für viele Syrer*innen ist die Wartezeit schwer. „Das ist auch völlig verständlich“, sagt Dijana BEGIC, RKS-Regionalleiterin West. „Wir weisen die Klient*innen darauf hin – und das öfter.

Meldet sich eine Person aus Syrien und sagt, dass etwas beim Reintegrationsprogramm nicht passt oder andere Formalitäten nicht korrekt sind, erklären es die Rückkehrberater*innen bzw. helfen bei der Aufklärung. „Manche melden sich auch und sagen, dass alles geklappt hat. Andere wiederum überfluten uns mit Nachrichten und stellen Forderungen, auf die wir keinen Einfluss haben. In solchen Fällen sind wir nicht mehr zuständig.“

Mit den Anbietern von Reintegrationsprogrammen ist die Rückkehrberatung bei regelmäßig stattfindenden „Länderinfos“ im Austausch. „Dabei weisen wir auch auf Probleme hin, die uns Klient*innen schildern“, sagt RKS-Regionalleiter Süd Alen Asceric. Der Kontakt zu den Partnern vor Ort läuft über das BMI und FRONTEX.

Nicht helfen können sie, wenn die zurückgekehrten Klient*innen nicht in Syrien bleiben wollen. „Die Rückkehrentscheidung ist eine Entscheidung, die getroffen wurde. Auch wenn die Situation nach der Rückkehr anders ausfällt als erwartet oder erhofft, kann eine erfolgte Rückkehr rechtlich nicht rückgängig gemacht werden.“

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