Stellungnahme im Gesetzesprüfungsverfahren des VfGH

Die BBU wurde seitens des Verfassungsgerichtshofes eingeladen zum Beschluss des Gerichtshofes zur Frage der Verfassungskonformität der Rechtsberatung durch die BBU Stellung zu nehmen. Von dieser Äußerungsmöglichkeit hat die BBU Gebrauch gemacht und eine Stellungnahme im Verfahren abgegeben. Die BBU hat darin zum Ausdruck gebracht, dass seit Beginn der Tätigkeit der Rechtsberatung in der BBU weder auf die Beratungs- und Vertretungstätigkeit selbst noch auf die Aus- und Fortbildung der Rechtsberater*innen von Personen außerhalb der Rechtsberatung Einfluss genommen wurde. Im Laufe der zwei Jahre des operativen Betriebs in der Rechtsberatung haben die Rechtsberater*innen äußerst qualitätsvolle Arbeit geleistet und dadurch den Klient*innen ermöglicht, Vertrauen in die Tätigkeit der BBU Rechtsberatung aufzubauen, was sich insbesondere durch die hohe Zahl an Beratungs- und Vertretungswünschen zeigt.

Die gesamte Stellungnahme finden Sie hier:

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