Zurück zur Übersicht
Grundversorgung

Bei geflüchteten Menschen haben viele ein klares Bild im Kopf: Es sind junge Männer. Dabei entspricht dieses Bild in vielen Fällen nicht der Wahrheit. Wer von uns denkt bei geflüchteten Menschen an ein schwerkrankes Baby? An einen älteren Mann mit Parkinson? An eine Jugendliche mit einer psychiatrischen Erkrankung?  

Wie jede schutzsuchende Person kommt eine erkrankte Person zuerst in eine Erstaufnahmeeinrichtung. Muss sie nicht in ein Spital, braucht aber besondere Betreuung, erhält die BBE Graz-Andritz eine Transferanfrage mit Infos zur Erkrankung. „Wir besprechen dann intern, wie wir die Person bestmöglich unterbringen können. Sind wir uns unsicher, besprechen wir uns mit einer/einem Psychiater*in, Ärzt*innen oder medizinischem Personal“, erklärt Masel Muric, Einrichtungsleiter der Bundesbetreuungseinrichtung. 

Bei der Zimmervergabe gehen die Kolleg*innen sensibel vor. „Wir müssen auch darauf achten, dass die anderen Personen sicher sind und dass die Leute, die nebeneinander wohnen, zusammenpassen.“ Die Klient*innen der BBE werden auf die neuen Fälle vorbereitet.

Zum Team der BBE gehören neben Sozialbetreuer*innen drei diplomierte Krankenpfleger*innen und eine Pflegeassistentin. „Je nach Belagszahl haben wir drei Hausärzt*innen, die uns zwei- bis viermal die Woche besuchen, eine davon ist Internistin. Ein Kinderarzt und ein Psychiater kommen ebenfalls regelmäßig, sagt die diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegerin Johanna R. Sie ist stellvertretende Einrichtungsleiterin der BBE.  

Bis zur Pflegestufe 3 werden geflüchtete Menschen in Graz-Andritz betreut. Die DGKP führen ärztliche Anordnungen durch, wie das Tabletten- und Blutdruckmanagement oder die Wundversorgung. Psychiatrische Fälle betreuen die Kolleg*innen sozialtherapeutisch. Was unter die selbständige Pflegetätigkeit, wie etwa Körperhygiene, fällt, erledigt eine mobile Hauskrankenpflegerin oder ein Pfleger.  

Um zu wissen, was eine Person braucht, finden interdisziplinäre Fallbesprechungen statt. Auch genaue Übergaben sind wichtig, um die Menschen gut zu unterstützen.

Die Kolleg*innen aus GrazAndritz haben ein Betreuungskonzept erarbeitet, um den vielen Herausforderungen zu begegnen. „Wir nennen es vulnerable Betreuung“, sagt Johanna. Die Kolleg*innen suchen die Patient*innen aktiv auf, dazu kommen Anwesenheits-, Zimmer- und Essenskontrollen. „Wir schauen, wie es den Leuten geht, sprechen mit ihnen und motivieren sieim Rahmen der Möglichkeiten aktiv zu sein“, erklärt Johanna. Masel ergänzt: Unser Team gibt den Menschen eine vollständige, individuelle Tagesstruktur. Nebenbei checken wir Termine für unsere Klient*innen.“ Was einfach klingt, ist enorm aufwändig: Bis zu zehn Termine sind täglich zu koordinieren. Zusätzlich brauchen die Patient*innen eine Wegbeschreibung, sie dürfen Röntgen oder Formulare nicht vergessen, Behelfe müssen bestellt und das Diabetes-Zubehör eingepackt werdeu.v.m. 

Nicht nur die anderen Patient*innen, auch auf die Angehörigen müssen die Kolleg*innen achten. „Die Auseinandersetzung mit den Angehörigen ist ein wichtiger Teil unserer Arbeit. Wir reden viel mit ihnen, es gibt zusätzliche Workshops, in denen sie erfahren, wie sie ihren Familienmitgliedern helfen können. Immer wieder geht es um Abgrenzung und darum, nicht auf sich selbst zu vergessen. Dazu gehört, dass wir zum Beispiel die Mutter eines Kindes mit Autismus entlasten. Für eine künstlerisch begabte Mama haben wir organisiert, dass sie jeden Tag eine Stunde malen kann. Auch die gemeinnützige Arbeit ist ein Ausgleich – und zusätzlich erhalten die Angehörigen dafür Taschengeld.“

Was Johanna und Masel beeindruckt, ist der Zusammenhalt der Menschen und das Verständnis füreinander, wobei es natürlich auch Meinungsverschiedenheiten gibt. „Aber wenn wer bemerkt, dass es jemandem nicht gut geht, weist uns die Person sofort darauf hin. Das gilt besonders für die alleinreisenden Männer. Das ist eine richtig starke Gruppe, die sich gegenseitig unterstützt“, so Johanna.  

Externe Kooperationspartner*innen stehen den Angehörigen und Patient*innen ebenfalls bei. Johanna sagt: „Die Frühen Hilfen sind da sehr stark im Einsatz, mit unserer Kinder- und Jugendhilfe sind wir in gutem Austausch, sie laden zum Beispiel zu Eltern- und Jugendcafés ein.“  Eine enge Zusammenarbeit gibt es auch mit Erwachsenen-Vertreter*innen, die viele Personen in der Einrichtung haben. Sie begleiten die Personen u.a. bei der Einvernahme 

Manchmal müssen die BBE-Mitarbeiter*innen die Rechtsvertretung erst anfordern. Masel erklärt: „Wenn wir sehen, dass eine Person psychisch oder psychiatrisch belastet ist, die Fristen nicht einhält, die Post nicht abholt, nicht weiß, was sie will oder nicht, dann melden wir das an das Gericht. Dort wird geprüft, ob eine Erwachsenenvertretung eingesetzt werden muss.“  

Der Umgang mit dem Tod gehört in der BBE ebenfalls dazu. Bei manchen Patient*innen ist es absehbar. „Wir kooperieren mit dem Vinzidorf Hospiz, der Diakonie oder anderen Stellen. Manchmal passiert es auch, dass die Person während eines stationären Aufenthalts verstirbt und nicht mehr zurückkehrt.“ Das berührt das Personal natürlich, genauso wie die anderen Klient*innen. „Eine ältere Frau hat ihre Zimmernachbarin verloren. Das war schwer für sie. Wir haben viel mit ihr geredet.“ Das tut das Team auch untereinander. „Wir sind gegenseitig unsere wichtigste Stütze“, stellt Johanna klar.

Zum Glück haben wir seit zwei Jahren einen fixen Psychiater, der ins Haus kommt, berichtet Johanna. Er ist eine große Hilfe und stellt die Patient*innen medikamentös ein. Dank ihm sind wir auch in dieser Hinsicht sehr gut vorbereitet.  

Fotos: Adobe Stock und BBU

Das könnte Sie auch interessieren

Rechtsberatung Menschenhandel ist kein Krimi, sondern Realität

30.07.2026 // Menschenhandel ist kein Krimi, sondern Realität

Ukraine Schadensregister | Реєстр збитків | Реестр убытков | Damage Register

20.07.2026 // Informationen zum Schadensregister für die Ukraine | Інформація про Реєстр збитків для України

Ukraine Änderungen für die Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld ab 01.07.2026

16.07.2026 // Die Familienbeihilfe und das Kinderbetreuungsgeld für Vertriebene aus der Ukraine waren befristet bis zum 30.06.2026.