Von der Einzelberatung zur gruppenbasierten Rechtsauskunft
Mit dem Inkrafttreten der GEAS-Reform hat sich die Unterstützung von Asylwerber*innen mit dem Verfahren in erster Instanz grundlegend verändert.
Während bisher für Personen im behördlichen Verfahren individuelle Beratungsgespräche mit festen Sprechzeiten beim Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) oder in den Beratungsstellen angeboten wurden, steht nun die Rechtsauskunft im Mittelpunkt. Sie erfolgt nach der Asylantragstellung und richtet sich nach dem Wunsch des Gesetzgebers an mehrere Personen gleichzeitig.
Im Fokus stehen dabei die Rechte und Pflichten im Asylverfahren sowie der Ablauf des Verfahrens. Die Auskünfte werden in sprachlich getrennten Gruppen und abhängig vom jeweiligen Verfahrensgegenstand (inhaltliches Verfahren, Grenzverfahren oder AMMVO-Verfahren) durchgeführt. Nach der Präsentation durch die Rechtsberater*innen haben die Teilnehmer*innen die Möglichkeit, individuelle Fragen zu stellen. Eine umfassende persönliche Beratung oder die Unterstützung bei der Vorlage von Dokumenten an die Behörde ist in diesem Verfahrensstadium allerdings nicht mehr vorgesehen.
Die eigentliche Rechtsberatung beginnt weiterhin ab dem ersten behördlichen Bescheid und hat sich in ihrem Kern nicht verändert. Sobald ein Bescheid vorhanden ist, werden Antragsteller*innen auf deren Wunsch beraten und vertreten. Dies geschieht weiterhin in individuellen und geschützten Settings.
Neue Anforderungen für Mitarbeiter*innen und Organisation
Die Umstellung in der erstinstanzlichen Tätigkeit hin zur Rechtsauskunft im Gruppensetting bedeutet für die Rechtsberater*innen eine erhebliche Veränderung ihrer Arbeitsweise. Viele Klient*innen erwarten sich mit ihrer Anfrage auf Rechtsauskunft individuelle Beratungsgespräche. Gleichzeitig ist es im Gruppensetting schwieriger, auf einzelne Personen und deren unterschiedliche Bedürfnisse einzugehen. Insbesondere auch für vulnerable Personen oder sehr intime Themen wird hier oftmals ein entsprechendes Setting fehlen, um die Informationen zu erhalten, die man aus der individuellen Situation erhoffen und benötigen würde.
Um die Mitarbeiter*innen bestmöglich auf diese neue Aufgabe vorzubereiten, wurden umfangreiche interne Schulungen durchgeführt. Gemeinsam mit Menschenrechtsexpertin Gudrun Rabussay-Schwald wurde erarbeitet, wie komplexe rechtliche Inhalte verständlich vermittelt werden können. Dabei standen unter anderem Methoden der Erwachsenenbildung, einfache Sprache, Hinweise zu Rhetorik sowie praktische Übungen und Rollenspiele im Mittelpunkt.
„In einem Einzelgespräch können Berater*innen mit ihrer Erfahrung oft sehr genau erkennen, ob jemand die Informationen versteht oder noch Fragen hat. In einer Gruppe ist das wesentlich schwieriger“, erklärt Stephan. „Deshalb ist es wichtig, neue Methoden zu entwickeln, um alle Teilnehmer*innen bestmöglich einzubeziehen.“
Auch die technischen Anforderungen sind gestiegen. Die Rechtsauskünfte werden österreichweit nach einheitlichen Standards durchgeführt. Dafür kommen standardisierte Präsentationen, Beamer, Mikrofone und Dolmetscher*innen zum Einsatz. Je nach Standort sind diese persönlich anwesend oder werden digital zugeschaltet. Eine Veranstaltung dauert durchschnittlich etwa eine Stunde, die anschließende Fragerunde oft ebenso lange.
Geschäftsbereichsleiter Rechtsberatung Stephan Klammer
Hoher organisatorischer Aufwand in der Anfangsphase
Neben den inhaltlichen Änderungen bringt die GEAS-Reform auch neue organisatorische Abläufe mit sich. Bevor eine Person an einer Rechtsauskunft teilnehmen kann, muss sie sich mit einem speziellen Formular anmelden, das über die Informationsplattform asyluminaustria.com bereitgestellt wird.
Um die neue Regelung bekannt zu machen, hat die BBU Informationsmaterialien entwickelt. Plakate hängen in allen Bundesbetreuungseinrichtungen und Beratungsstellen aus und sind zusätzlich als Flyer in acht Sprachen verfügbar: auf Deutsch, Englisch, Russisch, Somali, Arabisch, Farsi, Dari und Paschto.
Innerhalb des des Geschäftsbereiches Rechtsberatung mussten zudem neue administrative Aufgaben geschaffen werden. Die Mitarbeiter*innen koordinieren Anmeldungen, Termine und organisatorische Abläufe. Besonders herausfordernd ist derzeit die Abstimmung der Gruppenveranstaltungen mit den Einvernahmeterminen beim BFA. Da viele Abläufe noch nicht vollständig eingespielt sind, entsteht aktuell ein hoher Aufwand durch Rückfragen, Abstimmungen und Nachbearbeitungen.
Weniger Unterstützung bei Dokumenten und Beweismitteln
Eine wesentliche Änderung betrifft die Unterstützung bei der Vorbereitung von Unterlagen und Beweismitteln. Während die BBU Klient*innen früher häufig dabei unterstützte, relevante Dokumente zusammenzustellen oder medizinische Unterlagen aufzubereiten und der zuständigen Behörde vorzulegen, ist dies im Rahmen der neuen Rechtsauskunft nicht mehr möglich.
Betroffene müssen sich dafür an andere Organisationen oder Einrichtungen wenden. Allerdings gibt es außerhalb der Ballungsräume nicht überall entsprechende Unterstützungsangebote. In einigen Bundesländern fehlen regionale NGO-Strukturen, die diese Aufgaben übernehmen könnten.
Auch Personen mit subsidiärem Schutz erhalten durch die BBU-Rechtsberatung für Verlängerungsanträge oder Reisedokumente keine Unterstützung mehr und müssen sich eigenständig um entsprechende Hilfsangebote bemühen oder die Anträge selbst stellen.
Evaluation und Weiterentwicklung bleiben wichtig
Die Einführung der neuen Rechtsauskunft wird innerhalb der BBU laufend begleitet. Teilnehmer*innen der Veranstaltungen werden um Feedback gebeten, ebenso die Mitarbeiter*innen, die die neuen Abläufe täglich umsetzen. Fachkoordinator*innen überprüfen Prozesse und Inhalte regelmäßig und arbeiten an Verbesserungen.
Verbesserungspotenzial sieht Stephan bei den Anmeldeformularen: Diese stehen derzeit offiziell nur auf Deutsch und Englisch zur Verfügung. Mehrsprachige Versionen könnten den Zugang für viele Betroffene deutlich erleichtern.
Fotos: © BBU, Adobe und KI