Menschenhandel ist kein Krimi, sondern Realität

Unter falschen Vorzeichen angelockt, keine Papiere, Arbeiten unter Zwang und Angst, sich zu melden: Menschenhandel ist ein weltweites Geschäft. Auch die BBU ist damit konfrontiert, unter anderem in der Rechtsberatung. 

„Kindermädchen in Dubai gesucht!“ Die Anzeige ist ein Glücksfall für die äthiopische Frau, die dringend einen Job braucht, um ihrer Familie zu helfen. Die Bedingungen klingen gut, der Lohn ebenso, eine Agentur vermittelt den Job.  

Als sie in Dubai ankommt, nimmt ihr ein Agentur-Mitarbeiter ihre Dokumente ab. Sie darf ihre Unterkunft nicht verlassen, muss anstrengende Reinigungsarbeiten übernehmen und bekommt keinen Lohn. Als die Familie, bei der sie arbeitet, in Österreich Urlaub macht und sie mitnimmt, gelingt es ihr, zu entkommen. Sie wendet sich an die Behörden. 

Es ist nur ein Beispiel dafür, wie Menschenhandel funktioniert. Es ist ein gut vernetztes System, das Menschen und ihre Hoffnung ausnutzt. 

Sexuelle Ausbeutung ist eine der häufigsten Formen des Menschenhandels und betrifft überwiegend Frauen und Mädchen; ein großer Teil der registrierten Menschenhandelsfälle entfällt auf diesen Bereich.  Die Betroffenen stammen sowohl aus EU-Mitgliedstaaten als auch aus Drittstaaten.   

„Wir bekommen unterschiedliche Formen von Aus- beutung mit“, sagt Rechtsberaterin und Senior Expert Julia Satovich. Oft geht es um Mädchen und Frauen, die zur Prostitution gezwungen werden. Es kommt auch vor, dass Menschen zur Bettelei gezwungen werden, oder dazu, eine Strafhandlung zu begehenIn vielen Fällen kommallerdings erst sehr spät im Verfahren hervor, dass es sich um Betroffene von Menschenhandel handeltManchmal auch erst kurz vor einer Abschiebung.” 

Ein Beispiel dafür ist eine Baustelle, auf der nicht gemeldete Menschen beschäftigt sind – das stellt die Finanzpolizei bei einem Kontrollbesuch fest. Da die Männer über keinen Aufenthaltstitel verfügen, schalten sie die Fremdenpolizei dazu. Die illegal beschäftigten Mitarbeiter kommen – mangels Aufenthaltsrecht und weil die Behörde Fluchtgefahr annimmt – in Schubhaft. 

Hier werden sie von BBU-Rechtsberater*innen beraten. „Wir fragen genau nach und wenn sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Person von Menschenhandel betroffen sein können, nehmen wir Kontakt zu spezialisierten Einrichtungen auf“, erklärt Julia. „Das passiert natürlich nur mit Einverständnis der Betroffenen.“ 

Die Partnerorganisationen sind eine wichtige Unterstützung – auch für die Rechtsberater*innen. „Dass sich eine Person öffnet, kann dauern, oft ergeben sich für uns durch die Umstände des Aufgriffs Anhaltspunkte. Wir versuchen, die Menschen sofort an die Beratungsstellen LEFÖ und MEN VIA anzubinden, wo sie beispielsweise auch psychosoziale Unterstützung bekommen. Von diesen Organisationen bekommen wir auch genaue Stellungnahmen für anhängige Verfahren.“  

Von sich aus trauen sich die Menschen selten, Kontakt zu Behörden aufzunehmen. „Ihnen wird eingetrichtert, dass sie das nicht tun dürfen, oder es wird Druck aufgebaut, dass sie nicht über ihre Situation sprechen dürfen“, berichtet Julia, “manchmal fehlt es aber auch an Wissen, dass die Ausbeutungssituation, in der sich Personen befinden, etwa auch strafrechtlich und asylrechtlich relevant sein kann.” Deswegen kommt in vielen Fällen auch erst im Laufe eines Asylverfahrens oder kurz vor der Abschiebung heraus, dass eine Person von Menschenhandel betroffen war oder ist.

Personen ohne Aufenthaltstitel, wie etwa jene vom Baustellen-Beispiel, erhalten eine Rückkehrentscheidung. In diesem Bescheid wird auf die kostenlose Beratung der BBU-Rechtsberater*innen hingewiesen, die den Menschen beim asyl- und fremdenrechtlichen Verfahren zur Seite stehen. Die Menschen können sich aber auch an Rechtsanwält*innen oder andere spezialisierte Rechtsberatungseinrichtungen wenden. 

Menschenhandel ist aber nicht automatisch ein Asylgrund. Das kommt nur dann zum Tragen, wenn die Person die Voraussetzungen für Asyl in Österreich erfüllt. Während einer von Menschenhandel betroffenen Frau aus Nigeria asylrelevante Verfolgung drohen könnte, wäre das für einen von Menschenhandel betroffenen Mann aus Serbien eher nicht der Fall. „Es passiert selten, dass Personen einen Asylantrag stellen mit der Begründung, Opfer von Menschenhandel zu sein.  Deswegen sind unsere Rechtsberater*innen auch darauf geschult, Anzeichen von Menschenhandel früh zu erkennen, sagt Julia. 

Betroffene können aber eine Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen  nach § 57 AsylG (RIS – Asylgesetz 2005 § 57 – Bundesrecht konsolidiertbeantragen, bei der Antragstellung helfen Organisationen wie LEFÖ, MEN VIACaritas oder Diakonie. „Dadurch können Strafbehörden auf Aussagen der Opfer zurückgreifen, weil diese nach wie vor in Österreich aufhältig sind, es geht also darum, die Sicherheit des Strafverfahrens gegen die Täter zu gewährleisten, sagt Julia. Wir können nicht bei der Antragstellung und im Verfahren bei der Behörde unterstützen. Sollte es dann einen negativen Bescheid des BFA geben, können sich die Personen wieder an uns wenden.” 

 

Fotos: © BBU und Adobe Stock

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