Vor 75 Jahren wurde mit der Genfer Flüchtlingskonvention ein historisches Schutzversprechen verankert: Menschen auf der Flucht haben Rechte. Heute stellt sich mehr denn je die Frage, wie dieses Versprechen im Alltag eingelöst wird, insbesondere für Kinder und Jugendliche. Denn Kinder auf der Flucht gehören zu den verletzlichsten Gruppen – und brauchen mehr als rechtlichen Schutz: Sie sind auf der Flucht besonderen Risiken ausgesetzt und brauchen spezifische und umfassende Schutzmaßnahmen.
Dieser Schutzbedarf gilt unabhängig von einer Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft auch während eines laufenden Verfahrens, der Unterbringung im Aufnahme- bzw. Grundversorgungskontext sowie im Falle einer Rückkehr in das Herkunftsland oder ein einen zuständigen EU-Mitgliedsstaat.
Unser überarbeitetes Kinderschutzkonzept für die Unterbringung, Betreuung und Versorgung setzt genau hier an: Es übersetzt rechtliche Grundsätze in konkrete Maßnahmen, klare Standards und verbindliche Abläufe.
Als „Living Paper“ wird das Kinderschutzkonzept kontinuierlich weiterentwickelt. Unverändert bleibt dabei die zentrale Handlungsmaxime „Weil Kinderschutz uns alle etwas angeht“: Ziel ist es, möglichst viele Kolleg*innen einzubinden, sie zum aktiven Hinschauen zu ermutigen, um so die Verantwortung für Kinder und Jugendliche zu stärken. Zugleich bringt die laufende Weiterentwicklung gezielte Neuerungen hervor, die auf aktuelle Herausforderungen und Praxiserfahrungen reagieren, da sich Herausforderungen laufend verändern – und mit ihnen die Anforderungen an wirksamen Schutz.
Die kontinuierliche Weiterentwicklung orientiert sich daher konsequent an der Praxis, an neuen Risiken und an den spezifischen Vulnerabilitäten der betreuten Kinder und Jugendlichen. Themen wie Kinderhandel, FGM/C, Radikalisierung, Behinderung(en) oder besondere Belastungssituationen wurden ebenso systematisch aufgegriffen wie die besonderen Schutzbedürfnisse unbegleiteter Minderjähriger, die nun bewusst in allen Kapiteln mitgedacht werden. Präventive Maßnahmen – etwa im digitalen Kinderschutz oder in der Stärkung von Beteiligung durch altersgerechte Information und Beschwerdemöglichkeiten – wurden entsprechend adaptiert und erweitert.
Da die Interaktionen mit Kindern und Jugendlichen im Bereich der Grundversorgung weit umfassender sind als in den Beratungsleistungen der Rechts- und Rückkehrberatungen, liegt die federführende (Weiter-)Entwicklung des Kinderschutzkonzeptes primär im Bereich Grundversorgung.
Die Rechtsberatung der BBU GmbH hat eigene verbindliche Standards und Vorgehensweisen für die Beratung und Vertretung von Kindern in Form eines bereichsinternen Leitfadens ‚Kindeswohl‘ etabliert, um deren besondere Bedürfnisse und Vulnerabilitäten zu berücksichtigen und die Partizipation im Verfahren zu ermöglichen.
Die Rückkehrberater*innen unterstützen Familien und alleinreisende Elternteile durch eine Perspektivenabklärung und bei der Organisation der Heimreise bzw. der Rückkehr in den zuständigen EU-Mitgliedstaat. Die nicht-operativ tätigen Bereiche der BBU unterstützen die Grundversorgung, Rückkehrberatung und Rechtsberatung in einem reibungslosen Ablauf durch ihre Expertise, weshalb auch hier im Rahmen der Weiterentwicklung und Umsetzung des Kinderschutzes Austauschformate stattgefunden haben.
Der Weltflüchtlingstag wurde erstmals weltweit eingeführt zum 50-jährigen Bestehen der Genfer Flüchtlingskonvention im Jahr 2001. Die Aktivitäten rund um den Weltflüchtlingstag dienen dazu, Unterstützung und Solidarität mit Menschen auf der Flucht zu zeigen. Viele Aktivitäten werden von geflüchteten Menschen selbst organisiert oder sie sind aktiv daran beteiligt. Auch die Betreuungseinrichtungen der BBU GmbH begehen jedes Jahr den Weltflüchtlingstag mit vielfältigen Aktivitäten, die Klient*innen, Mitarbeiter*innen und Kooperationspartner*innen zusammenbringt.
In der BBU GmbH wird Kinderschutz und die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen allerdings nicht nur an Aktionstagen, sondern das ganze Jahr über großgeschrieben. In den Betreuungseinrichtungen sind 20 Kinderschutzbeauftragte aktiv, welche durch 8 Kolleg*innen in sog. „Kinderschutzteams“ unterstützt werden. Im Jahr 2025 haben 907 Aktivitäten für Kinder und Jugendliche und 1.334 Aktivitäten der Kinderbetreuung stattgefunden. 91% der Mitarbeiter*innen der Grundversorgung haben ein Online-Kinderschutz Modul absolviert, welches gemeinsam mit UNICEF erarbeitet wurde. Mit dem Roll-Out eines kindgerechten Beschwerdemanagements wurde u.a. eine Ombudsperson für Kinder und Jugendliche im Fachbereich Menschenrechte angesiedelt. Seit 2024 wird die Umsetzung des Kinderschutzkonzeptes laufend evaluiert in bis dato 7 sogenannten Partizipativen Risikoanalysen, wo gemeinsam Kindern, Jugendlichen, Eltern und Mitarbeiter*innen zu ihren Sorgen und Ideen gesprochen wird.