Die BBU berät sie vor ihrer freiwilligen Ausreise und unterstützt auch organisatorisch im Vorfeld der Ausreise.
Zusätzlich kann vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) auch eine finanzielle Starthilfe bewilligt werden. Nach Bewilligung durch das BFA wird diese unmittelbar vor der Ausreise von den Mitarbeiter*innen der BBU an Rückkehrer*innen ausbezahlt.
Außerdem besteht in vielen Herkunftsländern die Möglichkeit nach der Rückkehr an Reintegrationsprojekten teilzunehmen. Die Rückkehrberater*innen der BBU unterstützen gerne bei der Beantragung einer Teilnahme an diesen Projekten. Auch hier ist eine Teilnahme nur nach Bewilligung durch das BFA möglich. Die Reintegrationsprojekte werden von europäischen oder internationalen Organisationen wie IOM, FRONTEX oder der Caritas angeboten und vor Ort, in den Herkunftsländern, umgesetzt1.
Eine Übersicht über die aktuell angebotenen Unterstützungsleistungen dieser Organisationen und der Höhe der möglichen Starthilfe des BFA finden sie hier: returnfromaustria.at