- Im Film wird nicht zwischen Asylwerber*innen und Menschen unterschieden, deren Asylantrag rechtskräftig abgelehnt wurde und die sich weigern, das Land zu verlassen.
- Die Asylwerber der Betreuungseinrichtung Fieberbrunn haben momentan eine durchschnittliche Aufenthaltsdauer von ca. 1,5 Monaten.
- In einem Interview mit einem Bauhof-Mitarbeiter wird behauptet, die BBU würde der Gemeinde Fieberbrunn verbieten, mehr als € 1,60/Stunde für gemeinnützige Tätigkeiten zu bezahlen. Das ist nicht korrekt: Während wir innerhalb der Betreuungseinrichtungen durch eine Verordnung des Bundesministeriums für Inneres an den Satz von € 1,60 gebunden sind, können Gemeinden mehr bezahlen.
- Ein Klient behauptet, ein Rechtsberater hätte ihm Hilfe bei der Rückkehr angeboten. Dabei liegt eine Verwechslung zwischen Rechts– und Rückkehrberatung vor, die nicht aufgelöst wird. Trotz der Namensähnlichkeit stehen die beiden Bereiche in keinem Zusammenhang. Unsere Rechtsberater*innen bieten keine Unterstützung bei der Rückkehr an!
Unsere Rechtsberater*innen beraten und vertreten Personen im Asylverfahren. Die Mitarbeiter*innen sind unabhängig und weisungsfrei. Die Unabhängigkeit wird durch einen Qualitätsbeirat, einem Expert*innengremium, um ein Weiteres verstärkt. Die BBU nimmt auf die Beratungs- und Vertretungstätigkeit der Rechtsberater*innen keinen Einfluss.
Die Rückkehrberatung informiert interessierte als auch ausreisepflichtige Personen über die Möglichkeiten der freiwilligen Ausreise.
- Es gibt mehrmals täglich Shuttlefahrten für unsere Klienten ins Zentrum von Fieberbrunn, diese sind natürlich kostenlos.
- Die Einrichtung ist mit einem Glasfaserkabel an das Internet angeschlossen und selbstverständlich wird im gesamten Gebäude ein Gratis-WLan angeboten. Die Übertragungsraten sind mehr als ausreichend um Videogespräche über gängige Messengerapps zu führen. Im angrenzenden Wald kann der WLan-Empfang nicht garantiert werden.
- Die im Film platzierten Telefongespräche mit BBU-Mitarbeiter*innen sind ohne deren Einverständnis aufgenommen und in tendenziöser Weise zusammengeschnitten und nachgesprochen worden. Die BBU spricht sich gegen die Verwendung unseriöser Praktiken aus.
Warum dürfen Journalist*innen (oder Filmemacher*innen) nicht in unsere Betreuungseinrichtungen?
Der Zutritt ist per Verordnung verboten und damit rechtlich nicht erlaubt. Unsere Betreuungseinrichtungen sind der erste Zufluchtsort für geflüchtete Kinder, alleinreisende Jugendliche, Frauen und Männer, die ein Recht auf Privatsphäre haben. Unter diesen Klient*innen gibt es immer wieder Personen, die von Menschenhandel, Folter und Gewalt betroffen waren. Um sie und auch unsere Mitarbeiter*innen zu schützen, ist der Zutritt für Journalist*innen, egal um welches Medium es geht, nicht erlaubt.
Die Zivilgesellschaft hat aber sehr wohl die Möglichkeit, unsere Betreuungseinrichtungen aufzusuchen: Regelmäßig sind in unseren Einrichtungen Kooperationspartnerinnen zu Gast, wie UNICEF, Fairness Asyl (Garten der Begegnung), Sportunion, Verein Neuer Start, Rote Nasen, UNDINE Migrantinnenberatung, AFYA, Diakonie Flüchtlingsdienst Salzburg u. v. m.