Der Schutz unserer Klient*innen und Kolleg*innen hat für die BBU oberste Priorität. Deshalb nehmen wir faire und gerechte Kritik aus der Öffentlichkeit ernst. Wir setzen uns damit auseinander, um Verbesserungsmöglichkeiten abzuleiten. Im Film „Bürglkopf“ werden allerdings inkorrekte Behauptungen aufgestellt, zu denen wir Stellung nehmen wollen.
Warum dürfen Journalist*innen (oder Filmemacher*innen) nicht in unsere Betreuungseinrichtungen?
Der Zutritt ist per Verordnung verboten und damit rechtlich nicht erlaubt. Unsere Betreuungseinrichtungen sind der erste Zufluchtsort für geflüchtete Kinder, alleinreisende Jugendliche, Frauen und Männer, die ein Recht auf Privatsphäre haben. Unter diesen Klient*innen gibt es immer wieder Personen, die von Menschenhandel, Folter und Gewalt betroffen waren. Um sie und auch unsere Mitarbeiter*innen zu schützen, ist der Zutritt für Journalist*innen, egal um welches Medium es geht, nicht erlaubt.
Die Zivilgesellschaft hat aber sehr wohl die Möglichkeit, unsere Betreuungseinrichtungen aufzusuchen: Regelmäßig sind in unseren Einrichtungen Kooperationspartnerinnen zu Gast, wie UNICEF, Fairness Asyl (Garten der Begegnung), Sportunion, Verein Neuer Start, Rote Nasen, UNDINE Migrantinnenberatung, AFYA, Diakonie Flüchtlingsdienst Salzburg u. v. m.
Die BBU wird sich immer für das Wohl der Klient*innen einsetzen, genauso aber immer auch dafür, dass unseren Mitarbeiter*innen der Respekt und die Wertschätzung entgegengebracht wird, den sie sich mit ihrer Arbeit und ihrem Engagement verdienen.