Die frühere Qualitätsbeirats-Vorsitzende Sabine Matejka im Interview

Sabine Matejka war seit Gründung der BBU Mitglied und die ersten drei Jahre Vorsitzende des Qualitätsbeirats. Zu Jahresende hat Maria Nazari-Montazer ihr Amt als Mitglied übernommen. Wir haben die Juristin um einen Rückblick und ein Fazit gebeten.  

Sie waren von Beginn an beim Qualitätsbeirat dabei. Gerade in der Anfangszeit war die BBU politisch und medial umstritten. Mit welchem Gefühl haben Sie das Amt damals übernommen? 
„Präsent war für alle Mitglieder des Qualitätsbeirats natürlich die damalige Diskussion über die Rechtsberatung. Es gab Stimmen, die befürchteten, dass auf die Beratungstätigkeit Einfluss genommen werden könnte. Darin lag auch der Ursprung und die Begründung des Qualitätsbeirats: Ein externes Gremium sollte darauf ein Auge haben, damit die Unabhängigkeit gewahrt bleibt. Wir Mitglieder waren gespannt, wie sich die BBU und deren Geschäftsbereich Rechtsberatung in der Praxis darstellt. Mit unserer Ernennung in den Qualitätsbeirat wussten wir nicht, in welcher Form und in welchem Umfang wir uns in die BBU und deren Rechtsberatung einbringen können. Das hat sich erst nach der ersten Sitzung herauskristallisiert. Wir haben absolutes Neuland betreten.“

Mit der Geschäftsbereichsleitung der BBU Rechtsberatung wurde Stephan Klammer betraut. Wie haben Sie seine Ernennung aufgenommen? 
„Das war ein großes positives Signal. Dadurch wurde klar, dass die Rechtsberatung und deren Unabhängigkeit in vertrauensvolle Hände gelegt und ernst genommen werden. So habe ich meine Ernennung in den Qualitätsbeirat auch mit einem guten Gefühl angenommen.“

Wie wurden Sie zum Mitglied des Qualitätsbeirats? 
„Politisch war festgelegt, dass die Mitglieder von bestimmten Organisationen für den Qualitätsbeirat nominiert werden. Ich wurde von der Vereinigung der österreichischen Richterinnen und Richter (RIV) entsendet.“

Im Qualitätsbeirat kommen unterschiedliche Player zusammen. Neben Expert*innen, die vom Justiz- und Innenministerium nominiert wurden, sind Expert*innen aus dem Österreichischen Rechtsanwaltskammertag, dem Österreichischen Institut für Menschenrechte (ÖIM) oder UNHCR dabei. Welche Rolle erfüllt die Vertreterin der RIV? 
„Richter*innen verfügen über große Erfahrung im Bereich der Unabhängigkeit. Die Arbeitsweise der Gerichte spielt für die Rechtsberatung ebenfalls eine wichtige Rolle. Als Richterin konnte ich mich auch einbringen, wenn es um Themen abseits des Asylrechts und Asylverfahrens ging – etwa unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, bei denen das Pflegschaftsverfahren hineinspielt. Ein Vorteil ist auch, dass die RIV im Legislativprozess in Arbeitsgruppen im Justizministerium eingebunden ist und daher die Arbeitsweise kennt.“

Sie haben gesagt, der Qualitätsbeirat hätte Neuland betreten. Ab wann wurden Strukturen, Aufgaben und Abläufe klarer? 
„Wir hatten Ende 2020 eine erste Sitzung, damals noch online, bei der wir Basisinformationen erhielten. Es wurde festgelegt, dass wir eine Geschäftsordnung benötigen, in der auch der Vorsitz des Qualitätsbeirats geklärt wurde: Dieser sollten alle zwei Jahre mit einer Verlängerungsmöglichkeit wechseln. Wir haben eine*n Vorsitzende*n sowie eine*n stellvertretende*n Vorsitzende*n gewählt. Mit dem Vorsitz wurde ich betraut, die Stellvertretung übernahm der inzwischen leider verstorbene Hannes Tretter.“

Wie hat sich der Qualitätsbeirat weiterentwickelt? 
„Als wir begonnen haben, war alles als vertraulich konzipiert. Wenn es um interne Themen geht, war das für uns auch klar. Aber unsere Empfehlungen oder Kritik wollten wir öffentlich äußern. Transparenz war für uns absolut notwendig.

Das war für Hannes Tretter und mich eine der ersten Aufgaben zu Beginn: Wir wollten einen öffentlich zugänglichen Jahresbericht sicherstellen – ursprünglich hätten diesen nur das BMI und das BMJ erhalten. Diese Veröffentlichung wurde dem Qualitätsbeirat letztendlich seitens BMI und BMJ gewährt und der Bericht ist auf der Website der BBU einsehbar.“

Qualitätsbeirats-Vorsitzender Universitätsprofessor Franz Merli hat in einem Gespräch bemerkt, dass es neben großen Themenfeldern auch kleine Dinge gibt, die die Arbeit der Rechtsberater*innen beeinflussen. Welche sind das? 
„Oft sind es „banale“ Dinge – zum Beispiel, dass es in manchen Polizeianhaltezentren keine Möglichkeit gibt, etwas auszudrucken oder aufzubewahren. Im Arbeitsalltag ist das ein Problem. Die Situation der Rechtsberater*innen ist überall anders. Das PAZ Wien und das Schubhaftzentrum Vorderberg sind zum Beispiel völlig unterschiedlich. Um mehr über die Praxis zu erfahren, waren wir vor Ort. Der Austausch war wertvoll, da auch Themen aufkamen, die wir in den Sitzungen sonst nicht angesprochen haben.“

Was ist Ihnen in Erinnerung geblieben? Was hat für Sie die Arbeit im Qualitätsbeirat ausgemacht? 
„Sehr spannend fand ich sowohl die Gespräche mit den Praktiker*innen der BBU als auch mit den Anwält*innen, die den Blick von außen hatten, sowie mit Vertreter*innen aus Lehre und dem NGO-Bereich. Jede*r hat ihre oder seine Expertise eingebracht und es war ein extrem guter Austausch. Wir haben viel voneinander gelernt; unsere Zusammensetzung war ein Gewinn. Auch der Austausch mit Geschäftsführer Achrainer und Bereichsleiter Klammer war immer vertrauensvoll und positiv. Die Unabhängigkeit, die für die Rechtsberatung notwendig ist, wurde von der Unternehmensleitung gefördert und als wesentlicher Bestandteil erkannt. Das spiegelt sich in der Unternehmenskultur wider. Wir hatten immer das Gefühl, dass man uns gegenüber sehr transparent, lösungsorientiert und offen war. Auch abseits der offiziellen Empfehlungen wurde unser Rat gern angenommen. Die handelnden Personen habe ich als extrem kompetent wahrgenommen. Sie sind sich ihrer Aufgabe und Verantwortung sehr bewusst und agieren professionell, aber auch menschlich.“

Was ist rückblickend Ihr Fazit? 
„Rückblickend haben wir viel erreicht. Wir haben zu Beginn befürchtet, dass wir nur als eine Art Feigenblatt installiert werden – das war jedoch nie der Fall. Ich bin auch sehr froh, dass der Qualitätsbeirat im neuen BBU-Gesetz verankert ist. Dadurch kann das Gremium seine Arbeit gut wahrnehmen, auch wenn sich die Geschäfts- oder Geschäftsbereichsleitung irgendwann personell verändert.

Wir hatten diesbezüglich von Beginn an ideale Bedingungen, aber das muss ja nicht immer so sein.
Auf alle Fälle werde ich mitverfolgen, wie es mit der BBU und dem Geschäftsbereich Rechtsberatung weitergeht.“

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