Nachbarschaftsquartiere und Sachspenden für unsere Betreuungseinrichtungen

Möchten Sie helfen?

Mehrsprachige Hotline

Für telefonische Auskünfte stehen wir Ihnen unter folgender Hotline zur Verfügung:
+43 1 2676 870 9460
Unser Team beantwortet Ihre Fragen:
  • Montag, Mittwoch, Freitag: 09:00-12:00. Dienstag & Donnerstag: 13:00-16:00.
  • Ukrainisch, Russisch, Deutsch & Englisch.

Nachbarschaftsquartiere

Wenn Sie über eine leerstehende Immobilie bzw. Räumlichkeiten verfügen und diese kurzfristig als Zufluchtsort für schutzsuchende Menschen aus der Ukraine zur Verfügung stellen möchten, können Sie diese bei den zuständigen Stellen (FAQ „Kontaktdaten der z. Stellen der Landesregierung“) der Bundesländer bekanntgeben. Die Kriterien für die Unterkünfte können sich jedoch je nach Bundesland unterscheiden.

  • Die Angebote werden von der zuständigen Landesregierung gelistet. Sobald ein konkreter Bedarf besteht, wird mit Ihnen durch die Verantwortlichen in den Bundesländern Kontakt aufgenommen werden.
  • Allfällige Fragen (z.B. Zuweisungsmodalitäten, Kostenersatz etc.) bitte direkt mit den Verantwortlichen der Landesregierung abklären.

Informationen für Quartieranbietende

Allgemeine Kriterien für die Bereitstellung einer Unterkunft

  • Schlafräumlichkeiten (eine Couch im Wohnzimmer ist beispielsweise zu wenig)
  • Ausreichend Sanitäranlagen
  • Kurzfristige Verfügbarkeit
  • Versorgungssicherheit (Wasser, Warmwasser, Strom, Heizung, nach Möglichkeit auch Internet)
  • Möglichkeit zur Zubereitung von Speisen (sofern keine Verpflegung angeboten werden kann)

 

Informationen zum Zusammenleben

Auswahl der Personen
  • Die Zuteilung erfolgt über Hilfsorganisationen wie Diakonie, Hilfswerk und Caritas. Die Kriterien für die Zuweisung werden ebenso von diesen Organisationen festgelegt und können nicht von der BBU beeinflusst werden.
Pflegeurlaub
  • Bei Aufnahme von flüchtenden Personen besteht kein Anspruch auf Pflegeurlaub o.Ä. Es ist auch nicht notwendig, sich für die Aufnahme von Schutzsuchenden frei zunehmen. Sie benötigen jedoch womöglich Hilfe beim Zurechtfinden in der Umgebung und freuen sich über Informationen oder Kontakte zu wichtigen Stellen.
Finanzielle Bedingungen
  • Jedes freiwillig und kostenlos zur Verfügung gestellte Quartier ist eine Wohnraumspende, die nicht finanziell abgegolten wird. Natürlich kann ein Objekt ebenso vermietet werden – fraglich ist jedoch, ob Flüchtlinge die finanziellen Bedingungen annehmen können.
Dauer des Angebots
  • Nachdem es sich um eine Wohnraumspende handelt, bestimmen Sie selbst, wie lange Sie eine Unterkunft anbieten möchten und können. Sehr hilfreich wäre es jedoch, wenn der Wohnraum für zumindest 2-3 Monate zur Verfügung gestellt werden könnte. Beabsichtigen Sie ein Ende des Angebots, so ist es sinnvoll, rechtzeitig Bescheid zu geben, damit eine neue Unterkunft organisiert werden kann.
Verständigung
  • Deutsch wird von den meisten Schutzsuchenden nur selten gesprochen, ein Großteil spricht aber rudimentäres Englisch.
Meldepflicht
  • Die Meldepflicht in Österreich gilt auch für Flüchtlinge – Sofern keine Weiterreise innerhalb von drei Tagen stattfindet, ist eine Meldung bei der zuständigen Meldebehörde durchzuführen, die vom Unterkunftsgeber bestätigt werden muss. Unterkunftsgebern wird außerdem empfohlen, diese Dokumente zu kopieren. Wenn Sie Schutzsuchende in einer Mietwohnung dauerhaft aufnehmen, kann es, abhängig von den Bestimmungen Ihres Mietvertrages, notwendig sein, das Einverständnis Ihres Vermieters einzuholen. Wenn ein Flüchtling lediglich eine oder zwei Wochen bei Ihnen bleibt, könnte dies unter die Kategorie „Besuch“ fallen.
Verantwortung von Quartieranbietenden
  • Bei Aufnahme einer Familie mit Kindern sind Quartieranbietende weder dazu verpflichtet Windeln oder Babynahrung zur Verfügung zu stellen, noch sind Sie verantwortlich dafür, geflüchtete Kinder in Kindergärten und/oder Schulen anzumelden, da keine Vormundschaft besteht. Geflüchtete Menschen aus der Ukraine, die sich in Österreich registrieren, sind eigenständige, rechtsfähige Personen. Sie haben Anspruch auf Grundversorgung und somit finanzielle Hilfe. Nähere Informationen zu den ungefähren Hilfeleistungen finden Sie unter dem Punkt „Grundversorgungsleistungen„.
Unterstützung der Rat auf Draht Elternseite für Unterkunftsgeber*innen
  • Expert*innen der Rat auf Draht Elternseite unterstützen Sie mit psychologischer Online-Videoberatung und sind die Erstanlaufstelle für Unterkunftgeber*innen, die geflüchtete Familien mit Kindern von 0-24 Jahren aus der Ukraine aufnehmen. Nähere Informationen finden Sie auf diesem Informationsblatt bzw. auf der Website der Elternseite von Rat auf Draht.

Kontakte
Bundesland Kontaktdaten Beantragung der Grundversorgung über:
Burgenland post.a6-asyl@bgld.gv.at

02682 600-0

Link zur Antragstellung – Land Burgenland


  • Für die Gewährung von Unterstützungsleistungen ist ein Antrag bei der Grundversorgungsstelle Burgenland einzubringen.
  • Das Antragsformular steht auf der Webseite zur Verfügung.
Kärnten abt13.flw@ktn.gv.at

050 536 – 33007

Niederösterreich post.ivw2fluechtlingshilfe@noel.gv.at

02742 9005 – 15000

Oberösterreich gvs.so.post@ooe.gv.at

0732 77 20 – 152 21

Salzburg grundversorgung@salzburg.gv.at

0662 8042 – 5602

Antrag zu stellen bei:

Caritas Salzburg Clearingstelle Grundversorgung:

Montag-Freitag: 8:00-13:00

Gaisbergstraße 27, 5020 Salzburg

05 1760-5204

Steiermark grundversorgung@stmk.gv.at

0316 877 – 5458

 Antrag zu stellen in der:

Messehalle Graz, Messeplatz 1, 8010 Graz

Tirol soziales@tirol.gv.at

office@tsd.gv.at

Land Tirol: 0512 508 2592

Tiroler Soziale Dienste: 0512 21 440

Tiroler Soziale Dienste (TSD)

Antrag auf Grundversorgung online.

Auch erhältlich bei Gemeindeamt bzw. Bürgerservice der BH/Stadtmagistrat

Ausgefüllt zu senden an: grundversorgung.ukraine@tirol.gv.at

Vorarlberg grundversorgung@vorarlberg.at

05574 511 24105

Antrag bei den Erfassungsstellen, den Bezirkshauptmannschaften oder Gemeinden
Wien gvs@fsw.at

01 24 5 24

Antrag beim ACV (Austria Center Vienna)


Die Anmeldung für einen Termin zur Beratung und Beantragung von Grundversorgung in Wien erfolgt über das Anmeldesystem: gvs-termin.fsw.at

Eine Unterbringung im Rahmen der Grundversorgung kann in organisierten Quartieren der Grundversorgungsstellen (Bund oder Land) gewährt werden oder im Rahmen einer Privatunterbringung erfolgen. Bei der Unterbringung gelangen folgende Leistungen und die zugehörigen Kostenhöchstsätze zur Anwendung, wobei in den jeweiligen Bundesländern unter Umständen abweichende Regelungen bzw. Beträge gelten können:

  • Organisierte Unterbringung: nur nach voriger Bestätigung durch die Landesgrundversorgungsstelle.
  • Individuelle Unterbringung: Bei den privaten Unterkünften handelt es sich überwiegend um die sogenannte individuelle Unterbringung. Ein Wohnraumangebot sollten Sie nicht unbedacht aussprechen. Wenn Sie Geflüchteten privat eine Unterkunft gewähren wollen, sollten Sie sich einiges vorher überlegen und wissen.
    • Grundsätzlich kann zwischen dem Vermieter und der geflüchteten Person/Familie ein Mietvertrag (mit Miete) oder ein Prekariatsvertrag (kostenlose Überlassung) abgeschlossen werden.
    • Die Landesgrundversorgungsbehörden übernehmen keine Haftungen für ausstehende Mietforderungen oder für entstandene Schäden.
    • Die Unterbringung ist rein privatrechtlicher Natur zwischen Ihnen und der geflüchteten Person. Die Person erhält einen Kostenersatz für die Miete (nur, wenn ein Mietvertrag abgeschlossen wurde) und Geld für Verpflegung.

  • Entsprechend dem Meldegesetz haben Personen, die mehr als drei Tage in Österreich Unterkunft nehmen, eine Meldung des Wohnsitzes bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeinden/Magistrate) vorzunehmen.
  • Bei privater Unterbringung hat die Wohnsitzmeldung innerhalb von drei Tagen nach Bezug der Unterkunft bei der Meldebehörde direkt zu erfolgen, wobei hier eine Bestätigung vom Unterkunftsgeber (Eigentümer, privater Vermieter etc.) benötigt wird.
  • Bei Unterbringung im Rahmen eines Beherbergungsbetriebes erfolgt die Meldung nach den diesbezüglichen Bestimmungen (je nach Dauer des Aufenthaltes, zB. Eintragung Gästeblatt) durch den jeweiligen Inhaber.
  • Bei der Aufnahme in die Grundversorgung bei organisierten Quartieren wird diese Meldung durch die BBU GmbH bzw. die jeweils zuständige Landes-Grundversorgungsstelle veranlasst.
  • Eine Ausnahme von der Meldepflicht besteht nur dann, wenn nicht länger als drei Tage Unterkunft genommen wird.
  • In der Folge sollte eine Registrierung bei den Erfassungsstellen der Landespolizeidirektionen erfolgen, damit der Ausweis für Vertriebene und die E-Card zugestellt werden kann. Auch die Inanspruchnahme von Leistungen der Grundversorgung erfordert die Registrierung.

  • Die Versorgung von hilfsbedürftigen Personen im Rahmen der Grundversorgung wird in partnerschaftlicher Weise durch den Bund und die Länder abgewickelt.
  • Eine Quartierzuweisung durch die Koordinationsstelle der BBU GmbH kann in eine organisierte Unterkunft des Bundes oder in die Ankunftszentren der Länder erfolgen.
  • Auch im Rahmen der privaten Unterbringung können Leistungen der Grundversorgung, wie Mietzuschuss und Verpflegungsgeld, gewährt werden.
  • Die Kostensätze orientieren sich an jenen der Grundversorgungsvereinbarung gemäß Art. 15a B-VG. Die Krankenversorgung ist in diesem Fall ebenso sichergestellt, da die grundversorgten Personen auch krankenversichert sind.
  • Die konkrete Abwicklung erfolgt über die jeweilige Grundversorgungsstelle des jeweiligen Bundeslandes.

  • Zunächst ist eine Registrierung bei einer der Erfassungsstellen der Landespolizeidirektionen durchzuführen. Sie ist Voraussetzung für den Erhalt des Ausweises für Vertriebene, die E-Card und die Inanspruchnahme von Leistungen der Grundversorgung.
  • Ukrainische Staatsangehörige können sich an die Grundversorgungsstelle des jeweiligen Bundeslandes, in welchem sie privat untergebracht sind, wenden. Wird (ggfls. rückwirkend) Unterstützung benötigt, ist ein Ansuchen um Aufnahme in die Grundversorgung zu stellen.
  • Das Ansuchen wird im Anschluss von der jeweils zuständigen Grundversorgungsstelle geprüft.

Wichtige Informationen zu privaten Überstellungsinitiativen aus den Nachbarstaaten der Ukraine

Bitte fahren Sie nicht einfach los! Jede Groß- und Gruppenüberstellung nach Österreich muss koordiniert stattfinden, melden Sie uns Ihr Vorhaben bitte. Dazu ist eine Mailadresse bei der BBU eingerichtet:

quartieranfrage-eigentransporte@bbu.gv.at

Sie erhalten innerhalb von 48 Stunden eine Rückmeldung!

Wir klären dann zwischen Ihnen, der Landesgrundversorgungsstelle und innerhalb der BBU wohin die Personen und wann gebracht werden können.

Liegen alle Voraussetzungen vor, bekommen Sie ein „Ticket“ per Mail. Nur damit können Sie dann Quartiere der Grundversorgung (Bund und Land) anfahren.

Vielen Dank für Ihre Kooperation!

 

Sachspenden für unsere Betreuungseinrichtungen

Aufgrund der aktuellen Situation in der Ukraine nehmen wir neben Asylwerber*innen auch Schutzsuchende aus der Ukraine auf. Wenn Sie unsere Betreuungseinrichtungen mit Sachspenden unterstützen möchten, bitten wir um Kontaktaufnahme per E-Mail an grundversorgung@bbu.gv.at, um die weitere Koordinierung gestalten zu können. Bitte teilen Sie uns in Ihrer E-Mail mit, in welchem Bundesland Sie eine Spende abgeben möchten und um welche Art von Spenden es sich handelt.

Derzeit ist die Abgabe von Sachspenden nur an folgenden Standorten möglich:

  • Wien (1110)
  • Thalham/St.Georgen im Attergau
  • Traiskirchen

Folgendes wird benötigt:

  • Ungeöffnete Hygieneprodukte sowie Babyhygieneprodukte (Windeln, Feuchtetücher, etc.)
  • Saubere Einzel-Bettwäsche (keine Doppelbettwäsche) und Handtücher
  • In Wien/1110 zusätzlich: Baby-Ausstattung (Baby-Badewanne, Hochstuhl, Töpfchen, etc.), Baby- und Erwachsenenkleidung

Wichtige Hinweise:

Medikamente, Lebensmittel jeglicher Art und leicht entzündliche Gegenstände (wie z.B. Kerzen) können nicht angenommen werden. Derzeit kann darüber hinaus keine Kleidung an anderen Standorten entgegengenommen werden. Ebenso möchten wir aus rechtlichen Gründen darauf hinweisen, dass keine Geldspenden angenommen werden können.


Vielen Dank für Ihre Unterstützung!